Kanzleiphilosophie

Wir verstehen und als Partner für eine verantwortliche Beratung zu allen steuerlichen Themen unter Beachtung der angrenzenden Rechtsgebiete - verständlich und zukunftssicher.

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Helmut Schmidt, ehem. Bundeskanzler,
nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1965-

 Beraten

Nach meiner reichhaltigen Erfahrung und auch nach meiner persönlichen Überzeugung, geht der Mandant mit der Erwartung zu einem Beratungsgespräch, dass seine Anliegen erschöpfend, rechtssicher und verständlich beraten und erklärt werden. Hier ist unser Beratungsansatz immer schon, dass durch klare und verständliche Aussagen die Anliegen zur vollsten Zufriedenheit behandelt werden.

Anders als etwa bei Informationen durch Behörden (z.B. Finanzamt), stehen wir für unsere Beratungsaussagen gerade und schränken nicht etwa die Haftung ein.

Sollten sich bestimmte Sachverhalte ausnahmsweise nicht nach Recht und Gesetz gleich eindeutig rechtssicher beantworten lassen, z. B. weil ähnliche Sachverhalte durch Rechtsprechung und in der einschlägigen Kommentierung uneinheitlich behandelt werden, wird darauf besonders hingewiesen. Hier wird ein vorsichtiger, verantwortlicher Weg aufgezeigt.

Mein Team und ich wollen, dass die Mandanten die ihnen zu Teil werdende Beratung auch verstehen.

Die Wahrheit liegt immer in der Einfachheit und nicht in der Vielfalt und Verwirrung der Dinge.

Sir Isaac Newton, englischer Mathematiker und Wissenschaftler

 

 Gestalten

Bestimmte Sachverhalte, die noch in der Zukunft liegen, gehören abgewogen gestaltet.

Hier werden alle sich ergebenden Gestaltungsmittel zunächst gleichberechtigt betrachtet und für den konkreten Einzelfall herausgearbeitet. Oberster Grundsatz ist, dass die Gestaltung möglichst einfach und verständlich ist. Sie muss auf Dauer auch durchführbar sein. Der Kunde und die am Projekt beteiligten Personen sollen die gewählte Form auch leben können. Es gilt unser Grundsatz: „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“.

 Retten

Manchmal ist das Kind schon „in den Brunnen gefallen“ und für vormalige Gestaltung bleibt kein Raum mehr. Hier geht es darum, den bereits verwirklichten Tatbestand durch nachträgliche Maßnahmen noch in bestimmte Bahnen zu leiten. Oftmals kann durch abgestimmte Handlungen im Einzelfall der negative steuerliche Effekt verhindert oder wesentlich abgemildert werden. Dennoch gilt die alte Weisheit „vorsorgen ist besser als heilen“.

 Deklarieren

Als Ihr Steuerberater ist es unsere Aufgabe, die zu erledigenden Steuererklärungen durchdacht und gewissenhaft zu erstellen.

Hier werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die zu verarbeitenden Geschäftsvorfälle und Sachverhalte günstigst möglich für den Mandanten erklärt.

Wir verstehen uns ausdrücklich nicht als verlängerten Arm des Finanzamts.

Wir sind bestrebt, die einzureichenden Erklärungen vollständig, ausführlich und rechtlich gut begründet abzugeben.

Dadurch wird auch das Prüfungsverfahren beim Finanzamt in Grenzen gehalten und die Steuerbescheide werden meistens wie vorausberechnet erteilt.

Diese doch aufwändige Vorarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Betriebe und Steuerpflichtigen wesentlich weniger prüfungsanfällig sind.

Allein schon der zeitliche und finanzielle Aufwand von Prüfungen gebietet es, Prüfungen in Grenzen zu halten.

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Finanzbehörden lässt den Aufwand ohnehin immer mehr werden.

Unser Leitbild ist, die Deklaration von Gewinnermittlung, Bilanz und Steuererklärung „prüfungssicher“ durchzuführen.

 Streiten

Im Interesse unserer Mandanten gehen wir keinem Konflikt mit dem Finanzamt aus dem Wege.

Das soll nicht heißen, dass wir mit dem Finanzamt nicht kollegial zusammenarbeiten.

Manchmal sind sog. „tatsächliche Verständigungen“ über den Sachverhalt mit dem Finanzamt notwendig und auch förderlich, insbesondere bei Prüfungen.

Allerdings lehne ich einen generellen „Kuhhandel“ ab.

In einem Rechtsstaat hat sich jeder an Recht und Gesetz zu halten, auch das Finanzamt.

Bei Nichtanerkennungen seitens des Finanzamts, die rechtlich gut begründet angreifbar sind, werden die Verfahren konsequent verfolgt und durchgesetzt. Es kann nicht von dem Willen eines einzelnen Finanzbeamten abhängen, ob er was „anerkennt oder nicht“.

Selbstverständlich werden die Erfolgsaussichten vorher auch ökonomisch abgewogen.

Bei eindeutiger Rechtslage bzw. eindeutiger Rechtsprechung und Übereinstimmung mit führender Kommentarmeinung wird ein Rechtsbehelfsverfahren konsequent geführt und ggf. in einem nachfolgendem Finanzgerichtsverfahren weiter verfolgt.

Manchmal ist der Schritt zum Finanzgericht die letzte Rettung.

Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist immer, es doch noch einmal zu versuchen.

Thomas Alva Edison, amerikanischer Erfinder und Geschäftsmann

 

 Team führen

Ein gutes Team ist der Schlüssel für jeden Erfolg.

Eine ausgezeichnete Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden dürfen Sie voraussetzen.

Obwohl ich mir sicher bin, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in selbstständiger Weise eine hoch qualifizierte Arbeit leisten, werden dennoch sämtliche Arbeitsergebnisse persönlich von mir vor Fertigstellung nochmalig gemeinsam durchgecheckt und so etwaige Ungereimtheiten im Vorhinein verhindert.

Dieses Verfahren wird auch dazu genutzt, einerseits dem Mitarbeitenden die Sicherheit zu geben, alles richtig gemacht zu haben und andererseits in persönlichen Gesprächen die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig weiter zu entwickeln.
Neudeutsch: eine sog. „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten.

Gerhard Roider Steuerberater - 83395 Freilassing
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Gerhard Roider
Steuerberater
Ludwig-Zeller-Str. 45
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